Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2790
BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81 (https://dejure.org/1981,2790)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1981 - 2 B 144.81 (https://dejure.org/1981,2790)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1981 - 2 B 144.81 (https://dejure.org/1981,2790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Umfang der Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gewährleistung der Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - Ermessensfehlerhaftigkeit der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergeben sich keine grundsätzlichen, höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfragen, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedürfen und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein können (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist und eine Reihe anderer gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]; Beschluß vom 6. November 1979 - BVerwG 2 B 60.79 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Es ist schließlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften nicht so weit gehen darf, daß die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigt wird; eine Abweichung muß möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 196 [202]; 19, 48 [55]; 31, 212 [213 f.]; 37, 57 [59]; Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Es ist schließlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften nicht so weit gehen darf, daß die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigt wird; eine Abweichung muß möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 196 [202]; 19, 48 [55]; 31, 212 [213 f.]; 37, 57 [59]; Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Übrigens beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der auf § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG gestützten Entlassung des Klägers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit ihres Ausspruchs (vgl. u.a. Urteile vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24.79 - [ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Übrigens beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der auf § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG gestützten Entlassung des Klägers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit ihres Ausspruchs (vgl. u.a. Urteile vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 24.79 - [ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Es ist schließlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften nicht so weit gehen darf, daß die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigt wird; eine Abweichung muß möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 196 [202]; 19, 48 [55]; 31, 212 [213 f.]; 37, 57 [59]; Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Es ist schließlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften nicht so weit gehen darf, daß die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigt wird; eine Abweichung muß möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 196 [202]; 19, 48 [55]; 31, 212 [213 f.]; 37, 57 [59]; Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Es ist schließlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften nicht so weit gehen darf, daß die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigt wird; eine Abweichung muß möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 196 [202]; 19, 48 [55]; 31, 212 [213 f.]; 37, 57 [59]; Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Derartige Verwaltungsvorschriften werden gerade deshalb zentral erlassen, um eine einheitliche Handhabung des Ermessens in einer Vielzahl von Fällen durch nachgeordnete Behörden oder Beamte zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu gewährleisten (vgl. BVerwGE 52, 193 [199]; Beschluß vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 -).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1981 - 2 B 144.81
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92]; vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz a.a.O. Nr. 162]).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.11.1979 - 2 B 60.79

    Rückzahlung der Studienbeihilfe eines auf eigenen Antrag vorzeitig entlassenen

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern -

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

    Rechtliche Bedenken gegen die Ermessensausübung des Beklagten ergeben sich hier insbesondere nicht daraus, daß er sein Ermessen im voraus durch den sogenannten "Trunkenheitserlaß" gebunden hat (vgl. hierzu Beschluß vom 25 September 1981 - BVerwG 2 B 144.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Rechtliche Bedenken gegen die Ermessensausübung des Beklagten ergeben sich insbesondere nicht daraus, daß er sein Ermessen im voraus durch den sogenannten "Trunkenheitserlaß" gebunden hat (vgl. hierzu Beschluß vom 25. September 1981 - BVerwG 2 B 144.81 - mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht